Was leistet eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter?
Als privater Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier einem Menschen oder einer Sache zufügt, auch wenn Sie selbst nicht die Schuld daran tragen bzw. keinen Einfluss auf das Verhalten des Tieres hatten.
Knabbert Ihr Hamster am Pullover des Nachbarkindes, sind die entstandenen Schäden durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Schlägt aber Ihr Pferd aus und beschädigt damit die angemietete Box, oder beißt Ihr Hund den Briefträger, greift die Privathaftpflicht nicht mehr und Sie müssen die entstandenen Kosten im schlimmsten Fall selbst tragen.
Diese Schadensersatzpflicht ist in § 833 „Haftung des Tierhalters“ des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie gilt allerdings nicht, wenn ein Tier zu gewerblichen Zwecken gehalten wird und der Besitzer seinen Lebensunterhalt damit verdient.
Welche Versicherung für welches Tier?
Für Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Fische oder Wellensittiche ist eine private Haftpflichtversicherung ausreichend. Auch exotischere Tiere wie Papageien, Schlangen, Spinnen, Geckos, Frettchen u.ä. sind generell mit eingeschlossen. Eventuell müssen Sie hier aber zusätzliche Einzelvereinbarungen mit dem Versicherer treffen.
Bienen, Tauben, Hühner, Enten, Ziegen o.ä. sind nur dann (mit Einzelvereinbarungen) in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, wenn sie nicht zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Für landwirtschaftliche Nutztiere gibt es eine Reihe spezieller Versicherungen.
Was leistet eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter?
Für Hunde, Pferde sowie alle anderen Zug- und Nutztiere gibt es eigene Haftpflichtversicherungen, da diese Tiere erheblich größere Sach- oder Personenschäden verursachen können als Kleintiere. Sind Sie als Tierhalter nicht gewerbsmäßig tätig, so deckt die Tierhaftpflichtversicherung alle Schäden ab, die Ihr Haustier an Dritten verursacht.
Versicherungspflicht für Hunde
Während Versicherungen für Pferde meist freiwillig sind, gibt es in vielen Bundesländern eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen. In Berlin ist seit 2010 für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Jedem Hunde- oder Pferdebesitzer sei jedoch dringend geraten, eine Versicherung abzuschließen, damit der geliebte Vierbeiner nicht eines Tages zum unkalkulierbaren Kostenrisiko wird. Dabei muss der Hund nicht einmal den Briefträger ins Bein beißen. Es reicht schon, wenn er beim Nachbarn übermütig durchs Wohnzimmer springt und dabei eine Vase zu Bruch geht.
Besitzer von Kampfhunden können in Bezug auf Versicherungen allerdings auf größere Probleme stoßen, denn viele Anbieter versichern keine sogenannten „Listenhunde“. Zumindest muss mit verschärften Bedingungen und höheren Prämien gerechnet werden.
Wollen Sie Ihren Hund für eine Weile in einer Hundepension oder bei einem professionellen Hundesitter unterbringen, ist eine Haftpflichtversicherung für das Tier fast immer vorgeschrieben.
Hohe Deckungssummen wählen!
Im Vergleich zu den Kosten, die ein durch Ihr Tier verursachter Sach- oder Personenschaden nach sich ziehen kann, wie etwa Behandlungskosten und Verdienstausfall nach einem Hundebiss, sind die Versicherungsprämien relativ gering.
Je nach Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Rasse schlägt ein Hund mit ca. 40 – 200 Euro im Jahr zu Buche, ein Pferd wird Sie ca. 80 – 250 Euro im Jahr kosten.
Laut Gesetz müssen Sie für Schäden unbegrenzt und ein Leben lang aufkommen. Wählen Sie daher die Deckungssummen so hoch wie möglich (mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Sach- und Personenschäden). Dann sind Sie auch für teure Schäden wirklich gut abgesichert.
Vergleichen lohnt sich
Die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Umfang der Leistungen erheblich. Im Vorfeld sollten Sie sich deshalb gut zu informieren und Vergleiche anstellen.
Haben Sie schon sehr lange ein Haustier oder wollen Sie gleich mehrere Tiere gleichzeitig versichern? Viele Gesellschaften bieten in diesen Fällen Vergünstigungen an. Für Züchter ist wiederum besonders wichtig, dass auch neugeborene Tiere schon einen Versicherungsschutz haben.
Vorgehen im Schadensfall
Einen Schadensfall müssen sie unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich melden. Die Versicherung prüft dann zunächst, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, den entstandenen Schaden zu zahlen. Notfalls werden unberechtigte Ansprüche gerichtlich abgewehrt.
Besteht Schadensersatzpflicht Ihrerseits, übernimmt die Versicherung generell alle verursachten Personen- und Sachschäden im Rahmen der Deckungssumme. Bei mehreren Schadensfällen während des Versicherungsjahres leistet der Versicherer in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Flächen, wie etwa Kratzspuren am Boden einer Mietwohnung, werden durch die Tierhaftpflichtversicherung normalerweise nicht abgedeckt. Eine private Haftpflichtversicherung mit einer Mietsachschadenklausel kann diese Lücke schließen.
Üblicherweise gelten Hundehaftpflichtversicherungen weltweit, Sie sollten sich jedoch genau über Einschränkungen und Bedingungen informieren.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten für Tiere
Wollen Sie noch mehr Sicherheit für Ihren Vierbeiner? Viele Versicherungsgesellschaften bieten Kranken- Lebens- oder Operationskostenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde. Auch einen Pferde- oder Hundehalterrechtsschutz können Sie abschließen.