Wer haftet im Schadensfall?
Wer seinen vierbeinigen Liebling unter die Obhut eines Tiersitters gibt, sollte mögliche durch den Tiersitter oder das Tier verursachte Schäden mithilfe einer Versicherung abdecken. Dies empfiehlt sich auch für den Tierbetreuer selbst.
Bei der Tierbetreuung entstehen selten ernsthafte Schäden, doch sie sind denkbar, wie folgendes fiktives Beispiel illustriert: Familie Schulze hat den Deutschen Schäferhund des Nachbarn Meyer vorübergehend bei sich aufgenommen.
Herrchen macht nämlich zwei Wochen Urlaub in Spanien und möchte seinem Bello sowohl Hitze als auch Mittelmeerkrankheiten ersparen. Der Rüde kennt die Schulzes gut; der Nachbar vertraut ihnen das Tier also problemlos an.
Tierhaftpflichtversicherung
Nach drei Tagen passiert das Malheur: Bello beißt den Briefträger so fest in den Oberschenkel, dass der Verletzte im Krankenhaus behandelt werden muss. Für den Schaden kommt rechtlich gesehen nicht etwa Tierbesitzer Meyer auf, sondern Familie Schulze. Denn § 834 BGB regelt die „Haftung des Tieraufsehers“: Demnach ist der Tiersitter für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten zufügt.
Nicht nur für Tierhalter, sondern auch für Tierbetreuer ist es folglich sinnvoll, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Vergleichbar ist die Tierhaftpflichtversicherung am ehesten mit der Privathaftpflichtversicherung, die durch Menschen verursachte Schäden abdeckt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn ein Tierhalter regelmäßig im Haushalt einen Tiersitter beschäftigt, trägt der Tierbesitzer die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte der Tiersitter Schäden verursachen. Der Tiersitter gilt vor dem Gesetz als Haushaltshilfe.
Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Tierbetreuungskraft innerhalb der ersten Arbeitswoche beim Unfallversicherungsträger anzumelden.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, Tiersitter auf Basis einer regelmäßigen Beschäftigung einzustellen, um auch im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.
Tipp: Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld einer Tiersittertätigkeit beim Tierhalter und bei Ihrer Versicherung nach dem Versicherungsschutz im Schadensfall!